AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Die Marketing Helden“

 

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsinhalt

 

(1) Die Marketinghelden (nachfolgend nur „DMH“ genannt) erbringen alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sofern der Kunde Kaufmann ist, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden

 

(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, es sei denn, diesen wurde von DMH ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die hiesigen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn DMH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos erbringt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die jeweiligen vom Kunden beauftragten Leistungen, etwa die Entwicklung eines Konzepts für eine Website/Onlineshop des Kunden durch
die Marketing Helden (im Folgenden: „DMH“), die Erstellung und laufende Pflege einer erstellen Website/Onlineshop, die Erstellung von Fotos und Grafiken und Logos, die Überlassung verschiedener Buchungsmöglichkeiten in dem Onlineportal“Ich liebe meine Stadt“ und die Überlassung eines virtuellen Server, d.h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium „Web- Hosting“, um verschiedene Inhalte der Öffentlichkeit zum Abruf über das Internet bereitzuhalten.

 

§ 3 Website-/Onlineshoperstellung durch DMH

 

1. DMH erfasst mit einem Datenblatt die grundlegenden Wünsche des Kunden und erstellt damit eine Website/Onlineshop gemäß der Leistungsbeschreibung als Entwurf. Mündliche Mitteilungen sind nicht verbindlich, es sei denn, diese werden von DMH gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt.

 

2. Der Kunde kann den Entwurf als auch die fertig gestellte Website/Onlineshop jederzeit beliebig ändern und/oder erweitern und/oder umgestalten zu lassen.
Eine Änderung ist der Austausch von Text, Fotos oder Grafiken. Eine Erweiterung ist das Hinzufügen eines Menüpunktes oder einer Unterseite. Umgestaltungen sind Veränderungen der grafischen Gestaltung, der Grundstruktur und der Funktionalitäten der Website, sofern es sich nicht um eine Änderung oder Erweiterung iSv § 3 Abs. 2 S. 2 oder S.3 handelt.

 

3. Die ersten drei Änderungen einer noch nicht veröffentlichten Website sind für den Kunden kostenfrei. Alle weiteren Änderungen sowie grundsätzlich alle Erweiterungen und Umgestaltungen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.

 

4. Der Kunde stellt dem DMH den in die Website/Onlineshop einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Für die Herstellung des Inhalts ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Website/Onlineshop verfolgten Zwecke eignet, ist DMH nicht verpflichtet.

 

5. Zu dem vom Kunden bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die WebsiteOnlineshop einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken, sofern nicht DMH mit der Erstellung gemäß gewählter Leistungsbeschreibung beauftragt ist. Der Kunde wird die von ihm zu beschaffenden Inhalte auf Anforderung von DMH binnen 10 Tagen in handelsüblicher Form digital übersenden.

 

6. DMH steht es frei, eine Verarbeitung und/oder Veröffentlichung der vom Kunden übersandten Bilder, Texte und Einträge zurückzuweisen oder abzulehnen, sofern der Veröffentlichung oder Verwendung der Daten offensichtlich oder für DMH erkennbar Rechte Dritter oder gesetzliche Verbote entgegen stehen oder diese Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich nach Veröffentlichung herausstellt, dass die Daten gegen Rechte Dritter, gesetzliche Normen oder die guten Sitten verstoßen.

 

7. Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien und Inhalte und versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt DMH von jeglichen Ansprüchen Dritter, die gegen DMH aufgrund der Veröffentlichung der Materialien und/oder Inhalte des Kunden gestellt werden, auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. Kosten und Aufwendungen, die DMH aufgrund von geltend gemachten Ansprüchen Dritter aus den Materialien und/oder Inhalten des Kunden entstehen, trägt der Kunde.

 

8. DMH ist nicht verpflichtet, Inhalte, Bilder und/oder Grafiken des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu überprüfen oder zu durchsuchen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen in den Inhalten des Kunden oder nach Kenntnis von solchen Verstößen aufgrund eines Hinweises durch den Kunden oder einen Dritten ist DMH berechtigt, die betreffenden Inhalte des Kunden bis auf weiteres von der Veröffentlichung auszunehmen und von Internetseiten des Kunden zu entfernen. DMH wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

 

9. Der Kunde ist verpflichtet, den Entwurf der Website/Onlineshop spätestens nach der dritten kostenfreien Änderung gem. § 3 Ziff. 3 abzunehmen, wenn nicht weitere kostenpflichtige Änderungen oder Erweiterungen bzw. Umgestaltungen beauftragt werden. Nach Abnahme des Entwurfs durch den Kunden wird DMH die Website/Onlineshop zum Abruf durch die Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung stellen.

 

10.Wird die Website/Onlineshop dem Kunden nur zur Miete überlassen, verbleibt diese im Eigentum von DMH. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich hierbei auf die Dauer des jeweiligen Vertrages.

 

11.Nimmt der Kunde das „Affiliate“ Angebot der DMH zur Webseiten- Onlineshoperstellung in Anspruch, räumt er der DMH das Recht ein, auf der zerstellenden Webseite auf der Startseite drei statische oder dynamische Werbebanner von nicht im Wettbewerb zum Kunden stehenden Unternehmen einzufügen. Die hierbei angezeigten Inhalte werden von DMH im eigenen Ermessen festgelegt, dürfen jedoch keine Konkurrenztätigkeit zum Kunden aufweisen und dessen Ruf nicht negativ beeinträchtigen. Mit der Schaltung der Werbeanzeigen erlangter geldwerter Vorteil steht allein den DMH zu.

 

§ 4 Hosting durch DMH

 

1. DMH stellt dem Kunden Speicherplatz zum Zweck des Zugänglichmachen von Inhalten über das Internet zur Verfügung. Die technischen Spezifikationen und
das dem Kunden zur Verfügung stehende Speichervolumen richten sich nach den Angaben im Bestellformular. Sofern eine Begrenzung des Speicherplatzes vereinbart ist, ergibt sich das genutzte Datentransfervolumen jeweils aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

 

2. Die Leistungen von DMH bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von DMH betriebenen
Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist DMH nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem
die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

 

3. DMH erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. DMH ist berechtigt, monatlich für insgesamt bis zu 10 Stunden Wartungsarbeiten durchzuführen, wobei diese bevorzugt nachts vorgenommen werden. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung. DMH kann den Zugang zu den Leistungen darüber hinaus beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung
schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der Daten dies erfordern.

 

4. DMH hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die Zumutbarkeit liegt jedenfalls immer dann vor, wenn die Leistungserbringung von dem Dritten in gleicher Qualität und Zuverlässigkeit wie von DMH selbst erbracht wird und der Kunde durch die Erbringung der Leistung durch einen Dritten keinen Nachteil erleidet.

 

5. Bei der Bereitstellung und/oder Pflege von Domains wird DMH im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. DMH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. DMH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

 

6. Eine von DMH bereitgestellte Domain bleibt im Eigentum von DMH. Die Domain wird dem Kunden zur Nutzung während der Vertragslaufzeit
überlassen (Miete).

 

7. Sofern die Website mit einer von Kunden bereitgestellten Domain verfügbar gemacht wird, fallen ggf. Kosten gemäß der aktuellen Preisliste an. § 4 Abs. 4 S. 2, 3 und 4 gelten entsprechend.

8. Die Parteien schließen eine getrennte Vereinbarung über die
Auftragsverarbeitung. DMH ist verpflichtet, die dort vorgesehenen technischen
und organisatorischen Maßnahmen bei der Erbringung der Dienste einzuhalten.

 

§ 5 Fotografien/Google Streetview

 

1. DMH erstellt Lichtbilder und Lichtbildwerke nach Vorstellung des Kunden in dem beauftragten Umfang.

 

2. Der Kunde ist zur Mitwirkung, Terminansprache und zur Verschaffung des Zugangs zur vereinbarten Location verpflichtet.

 

3. Sofern auf den Aufnahmen Personen abgebildet sind, obliegt es dem Kunden, eine rechtswirksame Einwilligung der Personen schriftlich einzuholen.

 

4. Die Google Streetview-Aufnahmen werden von DMH kostenfrei auf denm google- Eintrag des Kunden transferiert. Die Einrichtung oder der Betrieb eines google-Eintrags ist durch DMH nicht geschuldet. Die Zugangsdaten sind vom Kunden mitzuteilen. Der Kunde muss selbst einen google-Eintrag erstellen, für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der technischen Voraussetzungen ist der Kunde verantwortlich. Für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des google-Eintrags haftet DMH nicht.

 

5. Abweichend von § 9 Abs. 1 räumt DMH dem Kunden mit Zahlung der Rechnung über die gefertigten Aufnahmen dem Kunden ein nicht ausschließliches (einfaches), übertragbares, unterlizenzierbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht an den Aufnahmen ein.

 

§ 6 Social Media Paket

 

1. DMH erstellt ein Social Media Paket für den Kunden unterschiedlichen Umfangs. Das Social Media Paket kann sich auf die Erstellung und Pflege von Fanpages auf unterschiedlichen sozialen Netzwerken beziehen (Facebook, Instagram, Twitter etc.)

 

2. Je nach Umfang des gebuchten Paketes pflegt DMH auf den Fanpages des Kunden monatlich, alle zwei Monate oder einmal im Quartal einen Beitrag ein.
Der Beitrag kann als Text oder Foto/Grafik ausgestaltet sein. Jeder Beitrag wird von den DMH binnen einer Woche ab der Veröffentlichung mit bis zu 100 Reaktionen versehen. Reaktionen können Likes, Antworten, annehmen oder versenden von Freundschaftsanfragen oder das Teilen sein und beziehen sich stets auf den von DMH geposteten Beitrag. Eine darüber hinaus gehende Pflege der Fanpages und/oder die Beantwortung von Anfragen ist nicht geschuldet.

 

3. Bucht der Kunde zusätzlich das Reaktionspaket, beantwortet DMH alle über die betreffende Fanpage eingehenden Beiträge von Dritten für die Dauer von einer Woche ab einem vereinbarten Starttermin bis zu einem Umfang von maximal 100 Reaktionen. Reaktionen können Likes, Antworten, annehmen oder versenden von Freundschaftsanfragen oder das Teilen sein. Das Reaktionspaket ist erschöpft, sobald entweder 100 Antworten von DMH erstellt
worden sind oder eine Woche ab dem vereinbarten Starttermin vergangen sind, je nach dem, was früher eintritt.

 

4. Der Kunde kann schließlich auch eine dauerhafte Pflege der von ihm unterhaltenen Fanpages durch DMH in Auftrag geben. DMH antwortet hierbei auf eingehende Beiträge von Dritten mit bis zu 100 Reaktionen je Kalendermonat. Reaktionen können Likes, Antworten, annehmen oder versenden von Freundschaftsanfragen oder das Teilen sein. Darüber hinaus gehende Beiträge von Dritten werden an den Kunden weitergeleitet.

 

5. In allen vorgenannten Fällen ist der Kunde verpflichtet, die Inhalte zu den Beiträgen selbst zu liefern. Inhalte können von der DHM gegen Aufpreis erstellt werden.

 

6. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte und versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Sofern DMH Inhalte erstellen, werden diese dem Kunden zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Nach erfolgter Freigabe, welche in Schriftform zu erfolgen hat, geht die Haftung für diese Inhalte auf den Kunden über. DMH ist berechtigt, bei jedem von ihr eingestellten Inhalt einen Vermerk auf DMH anzubringen.

 

§ 7 Ich liebe meine Stadt

1.DMH stellt dem Kunden Brancheneinträge und die Möglichkeit von weiteren Veröffentlichungen in verschiedenen Rubriken in dem Onlineportal „Ich liebe meine Stadt“ je nach Umpfang des gebuchten Paketes zur Verfügung.

 

2.Der Kunde verpflichtet, die Inhalte dazu selbst zu liefern. Für die Herstellung des Inhalts ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt eignet, ist DMH nicht verpflichtet. Inhalte können von der DHM gegen Aufpreis erstellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Entwurf des gefertigten Inhalts spätestens nach der dritten kostenfreien Änderung abzunehmen, wenn nicht weitere kostenpflichtige Änderungen oder Erweiterungen bzw. Umgestaltungen beauftragt werden.

 

3.Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien und Inhalte und versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt DMH von jeglichen Ansprüchen Dritter, die gegen DMH aufgrund der Veröffentlichung der Materialien und/oder Inhalte des Kunden gestellt werden, auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. Kosten und Aufwendungen, die DMH aufgrund von geltend gemachten Ansprüchen Dritter aus den Materialien und/oder Inhalten des Kunden entstehen, trägt der Kunde.

 

4.DMH steht es frei, eine Verarbeitung und/oder Veröffentlichung der vom Kunden übersandten Bilder, Texte und Einträge zurückzuweisen oder abzulehnen, sofern der Veröffentlichung oder Verwendung der Daten offensichtlich oder für DMH erkennbar Rechte Dritter oder gesetzliche Verbote entgegen stehen oder diese Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich nach Veröffentlichung herausstellt, dass die Daten gegen Rechte Dritter, gesetzliche Normen oder die guten
Sitten verstoßen.

 

5.DMH ist nicht verpflichtet, Inhalte, Bilder und/oder Grafiken des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu überprüfen oder zu durchsuchen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen in den Inhalten des Kunden oder nach Kenntnis von solchen Verstößen aufgrund eines Hinweises durch den Kunden oder einen Dritten istm DMH berechtigt, die betreffenden Inhalte des Kunden bis auf weiteres von der Veröffentlichung auszunehmen und von Internetseiten zu entfernen. DMH wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

 

6.Nimmt der Kunde das „Affiliate“ Angebot in Anspruch, räumt er der DMH das Recht ein, auf der vereinbarten und vertraglich festgehaltenen Webseite/Onlineshop drei statische oder dynamische Werbebanner von nicht im Wettbewerb zum Kunden stehenden Unternehmen einzufügen. Die hierbei angezeigten Inhalte werden von DMH im eigenen Ermessen festgelegt, dürfen jedoch keine Konkurrenztätigkeit zum Kunden aufweisen und dessen Ruf nicht negativ beeinträchtigen. Mit der Schaltung der Werbeanzeigen erlangter geldwerter Vorteil steht allein den DMH zu.

 

§ 8 Lieferzeit und Lieferumfang / Abnahme

 

1. Liefertermine und –fristen sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von DMH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung der von DMH angegebenen Liefer- und Erfüllungszeiträume setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllungder Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere die Bereitstellung erforderlicher Informationen, Unterlagen und Freigaben. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. DMH kommt nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist und eine ausdrückliche schriftliche Mahnung erfolgt ist, es sei denn, es ist für die Leistung eine kalendermäßig bestimmte Zeit ausdrücklich als Fixtermin schriftlich vereinbart.

 

2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist DMH berechtigt, den insoweit entstehendenSchaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Gerät der Kunde mit der Erfüllung von erforderlichen Mitwirkungshandlungen in Verzug, so verlängern sich etwaige vereinbarte Liefer- und Erfüllungsfristen von DMH um einen entsprechenden angemessenen Zeitraum.

 

3. Nach Fertigstellung des jeweiligen Werkes fordert DMH den Kunden zur Freigabe der fertig gestellten Abschnitte auf. Der Kunde ist verpflichtet, die Freigabe unverzüglich schriftlich gegenüber DMH zu erklären oder dieser mitzuteilen, aus welchen Gründen das Werk den vereinbarten Anforderungen nicht entspricht. Erklärt der Kunde die Freigabe nicht und weist er auch nicht auf Fehler oder Abweichungen zum Auftrag hin, setzt ihm DMH eine mangemessene Frist. Mit Ablauf dieser Frist gilt das Werk als abgenommen und die Freigabe als erklärt, wenn der Kunde die Freigabe nicht erklärt, keine Gründe für eine Verweigerung der Freigabe aufgrund von Fehlern oder Abweichungen von den vertraglichen Vorgaben nennt oder keine Nachfrist gesetzt hat. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistungen von DMH im Produktivbetrieb nutzt, ohne die Freigabe erklärt zu haben.

 

§ 9 Vergütung, Zahlungsweise

 

1. Die Vergütung der vertragsgegenständlichen Leistungen ist den jeweils aktuellen Preislisten zu entnehmen. Monatliche Preise sind quartalsweise ab Bereitstellung im Internet für den Rest des Quartals anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise quartalsweise im Voraus zu zahlen, spätestens jedoch bis zum zehnten Werktag des jeweiligen Quartals. Andere Entgelte/Vergütungen werden direkt nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim Kunden
fällig.

 

2. Alle Entgelte und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

3. Für den Fall, dass der Kunde mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Vergütung von zwei Quartalen erreicht, ist der DMH zur Sperrung des Zugangs zu den vereinbarten Leistungen berechtigt. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt. Das Recht von DMH, in diesem Fall dasm Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unberührt.

 

4. Kommt der Kunde mit der fälligen Zahlung in Verzug, ist DMH berechtigt, je Mahnschreiben pauschal 15 € zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, insbesondere von Verzugszins bleibt unberührt.

 

§ 10 Gewährleistung und Haftung

 

1. Für Mängel haftet DMH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

2. Für Inhalt, die der Kunde bereitstellt, ist DMH nicht verantwortlich.
Insbesondere ist DMH nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

 

3. Sollten Dritte DMH wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, DMH von jeglicher Haftung freizustellen und DMH die Kosten zu ersetzen, die DMH wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

 

4. Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von DMH oder Dritten, für die DMH haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für den DMH möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter.
DMH haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von DMH stehen.

 

5. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DHM nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von DMH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Fall des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von DMH gilt.

 

§ 11 Rechteeinräumung durch den Kunden

 

1. Soweit die Inhalte der Website/Onlineshop für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt („geschützte Inhalte) sind, räumt der Kunde die folgenden Rechte ein.

 

2. Der Kunde gewährt DMH das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-
Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.

 

3. Der Kunde gewährt dem DMH das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Anbieters speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr dem DMH zugerechnet.

 

§ 12 Rechteeinräumung durch DMH

 

1. DMH räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Leistungen im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu nutzen. Eine körperliche
Überlassung von Werken außerhalb der IT-Infrastruktur von DMH erfolgt nicht.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, DMH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen von DMH durch den Kunden beruhen. Die vorstehende Verpflichtung gilt nur, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von DMH.

 

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

 

1. Der Vertrag gilt zunächst für eine vereinbarte Vertragsperiode von 36 Monaten bzw. 60 bei Inanspruchname des „Affiliate“ Pakets ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils einem Jahr (12 Monate), wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zu dem Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Das jederzeitige Kündigungsrecht des Kunden als Besteller nach § 649 Satz 1 BGB wird ausgeschlossen.

 

2. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für DMH insbesondere in jedem Fall vor, in dem
a. der Kunde gem. § 8 Abs. 3 in Zahlungsverzug ist;
b. der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf DMH jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der
Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
c. der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von DMH das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch DMH nicht unverzüglich abstellt.

 

3. Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde gegen DMH keinen Anspruch auf Herausgabe der Website oder einer von DMH beschafften Domain. Diese bleibt im Eigentum von DMH, wenn der Kunde die Webseite und/oder die Domain nicht gemäß der gültigen Preisliste käuflich erwirbt oder erworben hat.

 

§ 14 Designleistungen
Sofern Leistungen von DMH Designleistungen beinhalten oder andere Inhalte aufweisen, die eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse bewirken können, ist allein der Kunde zur Erfüllung der damit verbundenen Abgaben und Auflagen verpflichtet. DMH ist nicht angehalten, den Kunden auf eine solche Abgabepflicht bei Auftragserteilung hinzuweisen, es sei denn, für DMH ist eine solche Abgabepflicht bereits bei Auftragsvergabe offenkundig erkennbar.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts (CISG).

 

2. DMH ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer erbringen zu lassen.

 

3. DMH ist ferner berechtigt, ihre Forderungen aus diesem Vertrag zum Zweck des Factorings an einen Dritten abzutreten. Die Abtretung erfolgt unter
Bekanntgabe des Zessionars an den Kunden. Der Kunde kann ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Abtretung schuldbefreiend nur noch an den
Zessionar leisten.

 

4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Sitz von DMH sofern der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. DMH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort ist der Sitz der DMH.

 

5. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.

 

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

Gern schauen wir auch kostenlos und unverbindlich bei Ihnen vorbei, um Möglichkeiten und Wünsche zu besprechen.
Die Marketing Helden